Wir erstellen Pensionsgutachten für Jahresabschlüsse. Sollte Ihr Unternehmen Pensionszusagen an Mitarbeiter erteilt haben, ist die hierfür im Rahmen des Jahresabschlusses zu bildende Rückstellung nach finanzmathematischen Grundsätzen zu bilden. Wir ermitteln die Rückstellung sowohl für die Steuerbilanz als auch den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Planungsrechnungen für eine Rückstellungsentwicklung sind dabei auch möglich Leistungen nach Vereinbarung.