Hierfür werden besondere Kenntnisse über die normale Prüfung hinaus benötigt. Durch langjährige Erfahrung in diesem Bereich haben wir uns diese angeeignet. So sind die Grundsätze gem. § 53 HGrG hinsichtlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu beachten. Dies erfordert neben Branchenwissen auch die Kenntnis der haushalts- und satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften. Aber auch wichtige Themen im Rahmen umsatzsteuerlicher und beihilferechtlicher Risiken in dieser Branche bedürfen besonderer Erfahrungen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die öffentlichen Unternehmen mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in Niedersachsen sog. Gesamtabschlüsse aufzustellen haben. Hierfür haben öffentliche Unternehmen oftmals Konsolidierungspakete zu erstellen. Die OBIC Revision GmbH hat die Erfahrung, um Sie bei der Erstellung Ihrer Konsolidierungspakete zu unterstützen bzw. diese zu prüfen.
Bereits seit dem 01.01.1958 dürfen Unternehmen jeder Art aus staatlichen Mitteln ohne Genehmigung der Europäischen Kommission nicht unterstützt werden. Bei Vorliegen einer unzulässigen Beihilfe kann es vor den Zivilgerichten zu einer Verurteilung zur Rückgewährung erlangter Zuschüsse kommen. Wir können Sie umfassend in dieser Materie beraten.
Öffentliche Unternehmen finanzieren sich häufig mit Zuschüssen seitens der öffentlichen Träger. Werden diese Zuschüsse als Gegenleistung für die Erfüllung ihrer Aufgaben und nicht im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabe geleistet, steht eine potentielle Umsatzsteuerpflicht im Raum. Nutzen Sie unsere Kompetenz im umsatzsteuerlichen Spannungsfeld im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Weitere Einblicke gewähren Ihnen unsere Unternehmensbroschüren, die Sie in unserem Downloadbereich herunterladen können.