Makler und Bauträgerhaben die Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Die Einhaltung dieser Verordnung ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen. Dabei ist ein Prüfungsbericht bis zum Ende des Folgejahres der zuständigen Behörde zu übermitteln.
Wir sind seit mehreren Jahren als MaBV-Prüfer tätig und können diese Prüfung übernehmen.